Herzlich Willkommen!
Wir begrüssen Sie auf der neuen Homepage der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS). Aufgrund der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge hat der Kantonsrat des Kantons Zürich am 11. Juli 2011 den Erlass des Gesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVSG) beschlossen und das BVSG per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.
Seit dem 1. Januar 2012 sind wir eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Auch wenn sich die Struktur der Aufsichtsbehörde und die E-Mail-Adressen (vorname.nachname@bvs.zh.ch) geändert haben, bleibt doch vieles gleich. Die Adresse, die Büroräumlichkeiten, die Telefonnummern und die Internetadresse sind unverändert.
Auch unser Bestreben, unsere Aufsichtstätigkeit kundennah, dienstleistungsorientiert, effizient und fachlich hochstehend auszuüben, gilt weiterhin.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen guten Start im neuen Jahr.
Freundliche Grüsse
Erich Peter
Direktor BVS
Die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) ist die kantonale Aufsichtsbehörde über Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, mit Sitz im Kanton Zürich oder im Kanton Schaffhausen. Weiter beaufsichtigt sie klassische Stiftungen, die nach ihrer Bestimmung dem Kanton Zürich angehören.
Mehr über uns
Als kantonale BVG-Aufsichtsbehörde wachen wir darüber, dass die von uns beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen sowie die Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Unseren Informationspool dazu finden Sie unter
Berufliche Vorsorge
Informationen rund um unsere Tätigkeit als kantonale Stiftungsaufsichtsbehörde wie Merkblätter, Formulare, Fachartikel, rechtliche Grundlagen und mehr finden Sie im Bereich
Klassische Stiftungen